Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgaben der Feuerwehr sind im so genannten "Feuerschutz- und Hilfeleistungs Gesetz (FSHG) beschrieben.
Das Aufgabenspektrum reicht vom Vorbeugenden Brandschutz, Brandschutzerziehung über technische Hilfeleistung bis zur Menschenrettung und Brandbekämpfung.
Dies wären zum Beispiel:
- Brandwachen bei Veranstaltungen
- Brandschutzerziehung in Schulen und Kindergärten
- Brandschutzschulungen in Betrieben und Einrichtungen
- Amtshilfe für Polizei oder Rettungsdienst ( Ausleuchten, Tragehilfe)
- Beseitigen von Gefahrenstellen auf Verkehrswegen (z.B. Bäume)
- technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen (z.B. eingeklemmte Personen)
- Hilfeleistung bei Gefahrgutunfällen (z.B. auslaufende Chemikalien)
- Brandbekämpfung bei Schadenfeuer (z.B. PKW-, Zimmer-, Wohnungs- und Dachstuhlbrände)
- und natürlich Menschenrettung
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